Bissolux · Partnerprogramm
Teilnahmebedingungen für das Bissolux-Partnerprogramm
Fassung 2026-10-15-affiliate-v1. Diese Bedingungen regeln Empfehlungen durch selbstständig geschäftlich tätige Partner. Anbieter und Vertragspartner ist BISSOLUX LLC, 30 N Gould St, Sheridan, WY 82801-6317, United States, vertreten durch Alban Berisha. Kontakt: info@bissolux.com. Die Bedingungen des jeweiligen Kundenkaufs bleiben davon getrennt.
Vertragsfassung: 2026-10-15-affiliate-v1
Programm im Überblick · Datenschutzhinweise · English version
1. Bewerbung, Freigabe und Vertragsbeginn
Teilnehmen können volljährige natürliche Personen, die im Rahmen ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, sowie Unternehmen durch eine vertretungsberechtigte volljährige Person. Die Teilnahme als privater Verbraucher ist nicht vorgesehen. Angaben zu Identität, Unternehmen, Land, Kontakt und Werbekanälen müssen zutreffend und aktuell sein.
Mit der Registrierung beantragen Sie die Aufnahme unter Zustimmung zu dieser Fassung. Eine Bestätigung der E-Mail-Adresse oder des Bewerbungseingangs ist noch keine Annahme. Der Partnervertrag beginnt erst mit der ausdrücklichen Freigabe durch Bissolux. Vor dieser Freigabe entstehen keine Provisionsansprüche. Bissolux prüft Bewerbungen individuell; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Es gibt keine Teilnahmegebühr, keinen Pflichtkauf, keine Mindestwerbeausgabe und keine Vergütung für das Anwerben weiterer Partner. Bissolux garantiert weder Klicks, Bestellungen noch Einnahmen. Eigene Produktions- und Werbekosten tragen Partner selbst, sofern nicht zuvor ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Selbstständige Empfehlung und Kundenvertrag
Sie entscheiden selbst, ob, wann und auf welchen freigegebenen eigenen Kanälen Sie geeignete Angebote vorstellen. Es besteht keine Pflicht zu laufender Kundengewinnung, kein festes Einsatzgebiet und keine Ausschließlichkeitsbindung. Sie dürfen ohne gesonderte Vollmacht keine Verträge oder Zusagen im Namen von Bissolux abgeben, Preise ändern, Kunden beraten, als wären Sie Beschäftigter von Bissolux, oder Kundenzahlungen entgegennehmen.
Kunden bestellen unmittelbar bei Bissolux; Bissolux nimmt Zahlungen entgegen und ist für seine vereinbarten Leistungen und gesetzlichen Kundenpflichten verantwortlich. Eine Empfehlung erweitert weder den Leistungsumfang noch die Produktgarantien. Gesetzliche Pflichten, die sich aus der tatsächlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit ergeben, werden durch die Bezeichnung Partnerprogramm nicht ausgeschlossen.
3. Provisionssatz, Grundlage und Währung
Für berechtigte Dienstleistungen einschließlich einzeln gebuchter Einrichtung und Servicepakete beträgt die Provision 20 %; für Pixel-Hardware beträgt sie 5 % des provisionsfähigen Nettobetrags. Bei laufenden Leistungen zählt ausschließlich die erste tatsächlich vereinnahmte Zahlung des zugeordneten Auftrags. Spätere Monatszahlungen, Verlängerungen und zusätzliche Folgeaufträge sind ohne neue berechtigte Zuordnung nicht automatisch eingeschlossen.
Grundlage ist der tatsächlich erhaltene, dem Auftrag zugeordnete Nettobetrag nach Preisnachlässen. Umsatzsteuer, Versand, Rückerstattungen und nicht an Bissolux gezahlte Fremdkosten wie Anzeigenbudget, Domain, Hosting oder Anbieter-Lizenzen sind ausgeschlossen. Hardware und gesonderte Servicepositionen werden nach ihrer jeweiligen Kategorie behandelt; ein enthaltenes Entgelt wird nicht doppelt vergütet. Ein bloßer Klick, eine Anfrage, eine abgebrochene Bestellung oder eine behauptete Zahlung erzeugt keine Provision.
Provisionen werden in EUR berechnet und ausgezahlt. Bei einer in USD oder GBP vereinbarten Onlinebestellung wird der entsprechende Nettobetrag mit der bereits für diese Bestellung festgelegten Angebotsumrechnung in EUR überführt. Ein späterer Tageskurs verändert diese Grundlage nicht. Individuell vereinbarte Rechnungszahlungen werden erst nach dokumentierter Zahlungs- und Zuordnungsprüfung erfasst. Es gelten die beim berechtigten Auftrag gespeicherten Sätze und Berechnungsdaten.
Provisionsbeträge sind die Nettovergütung des Partners. Eine auf dessen Rechnung gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird nur nach Prüfung der korrekten steuerlichen Behandlung zusätzlich berücksichtigt. Die Umsatzsteuer auf den Kundenkauf ist davon zu unterscheiden. Eine allgemeine Zusage bestimmter steuerlicher Vorteile oder einer pauschalen Steuerfreiheit erfolgt nicht.
4. Partnerlink und Zuordnung
Ein freigegebener Partner erhält eine eigene Kennung. Bei freiwillig erlaubter Marketing-Speicherung kann der zuletzt gültig zugeordnete Link eines freigegebenen Partners für höchstens 30 Tage gespeichert werden. Ein neuer gültiger Partnerkontakt ersetzt im Rahmen dieser Zuordnung die frühere Kennung. Ohne entsprechende Einwilligung wird kein solcher Empfehlungs-Cookie gesetzt.
Maßgeblich ist die gültige Partnerzuordnung bei der Bestellung. Eine nachträgliche Nennung begründet keinen automatischen Anspruch; nachweisbare technische Fehler können nach Prüfung korrigiert werden. Ein Partnercode im vorgesehenen Bestellfeld kann ausdrücklich durch den Kunden angegeben werden. Diese bewusste Auswahl hat Vorrang vor einer automatisch gespeicherten Kennung; die dafür erforderliche vorübergehende Zuordnung wird für höchstens eine Stunde gespeichert. Ein Preisnachlass ist mit dem Code allein nicht verbunden.
Die Zuordnung ist nicht geräte- oder browserübergreifend garantiert. Ablehnung oder Widerruf freiwilliger Speicherung, gelöschte Cookies, blockierte Technik und Gerätewechsel können eine spätere Zuordnung verhindern. Eine Bestellung bleibt ohne Marketing-Einwilligung möglich. Bissolux und Partner dürfen eine abgelehnte Speicherung nicht mit Fingerprinting oder vergleichbaren verdeckten Methoden umgehen.
Eigene Bestellungen des Partners, künstlich erzeugte Bestellungen, Manipulation fremder Kennungen, Mehrfachansprüche für denselben Zahlungsanteil und betrügerische Vermittlungen sind nicht provisionsberechtigt. Eine von Bissolux unabhängig gewonnene Bestellung wird nicht allein durch eine nachträgliche Behauptung zur Partnerbestellung. Streitige Zuordnungen können mit geeigneten, rechtmäßig erhobenen Nachweisen geprüft werden.
5. Zahlungseingang, Wartefrist und Rückabwicklung
Eine Provision wird zunächst vorgemerkt. Die Wartefrist beträgt mindestens 30 Kalendertage ab bestätigtem Zahlungseingang. Eine Kundenerklärung wie „Ich habe überwiesen“ oder die Rückkehr von einer Zahlungsseite genügt nicht als Zahlungsnachweis. Nach Ablauf der Frist ist eine Provision nur verfügbar, soweit der Betrag tatsächlich erhalten, korrekt zugeordnet und nicht wegen Rückzahlung, Betrugsverdacht oder Zahlungsstreit zu prüfen ist.
Bei vollständiger Rückzahlung entfällt die entsprechende Provisionsgrundlage. Bei teilweiser Rückzahlung wird sie um den betroffenen Anteil berichtigt. Zahlungsstreitigkeiten und unklare Erstattungen werden zur Prüfung gesperrt; nach geklärtem Ausgang wird der berechtigte Betrag freigegeben oder korrigiert. Bissolux dokumentiert den Grund, prüft den Vorgang zeitnah und ermöglicht Rückfragen. Wurde die konkret betroffene Provision bereits ausgezahlt, kann bis zur Klärung höchstens dieser strittige Provisionsbetrag als vorläufige Sicherung aus neu verfügbarem Guthaben zurückgestellt werden. Diese Rückstellung ist keine festgestellte Rückzahlungsschuld. Darüber hinausgehende unstreitige Beträge bleiben auszahlbar.
Wurde eine später entfallende Provision bereits ausgezahlt, wird die begründete Korrektur in der Abrechnung ausgewiesen. Der Betrag kann mit späteren verfügbaren Provisionen verrechnet werden; soweit keine Verrechnung möglich ist, kann eine Rückzahlung des nachweislich überzahlten Betrags verlangt werden. Gesetzliche Einwendungen und Ansprüche des Partners bleiben bestehen.
6. Rechnung und monatliche Auszahlung
Die reguläre Auszahlung erfolgt monatlich auf Antrag ab einem verfügbaren Nettoguthaben von 50 EUR. Kleinere Beträge werden vorgetragen. Bereits für eine Auszahlung reservierte, gesperrte oder zurückgebuchte Beträge werden nicht erneut ausgezahlt. Die technische Anzeige eines Antrags oder einer Reservierung bedeutet noch keine Banküberweisung.
Erforderlich sind vollständige Rechnungsdaten, eine gültige Partnerrechnung, die zutreffende steuerliche Einordnung und eine überprüfbare, für die vereinbarte Überweisung geeignete Bankverbindung des Partners. Der Antrag im Portal und eine dort eingetragene Rechnungsnummer ersetzen die Rechnung nicht. Die Rechnung ist Bissolux unter der angegebenen Kontaktadresse mit der Auszahlungsreferenz zur Prüfung zu übermitteln. Ein Gutschriftverfahren, in dem Bissolux die Rechnung des Partners erstellt, wird hiermit nicht vereinbart.
Sind der verfügbare Mindestbetrag und vollständige, gültige Rechnungs- und Zahlungsangaben bis zum Monatsende vorhanden und die Auszahlung beantragt, veranlasst Bissolux die Überweisung innerhalb von 15 Werktagen nach diesem Monatsende. Als Werktage gelten hierfür Montag bis Freitag ohne bundesweit geltende gesetzliche Feiertage in Deutschland. Später vollständig eingehende Anträge werden im folgenden Monatslauf berücksichtigt. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen werden zur Klärung mitgeteilt; unstreitige, vollständig belegte Beträge bleiben davon getrennt. Datum und Zahlungsreferenz werden im Partnerkonto dokumentiert. Eine automatische Überweisung durch Stripe wird nicht zugesagt.
Partner sind für ihre eigenen gesetzlichen Anmelde-, Rechnungs- und Steuerpflichten verantwortlich. Bissolux darf gesetzlich erforderliche Angaben und Nachweise anfordern und erfüllt eigene zwingende Einbehaltungs- oder Meldepflichten. Es wird kein pauschaler Steuersatz auf jede Partnerrechnung aufgeschlagen. Abweichende Bankgebühren werden nicht ohne vorherige Vereinbarung vom Provisionsanspruch abgezogen.
7. Transparente Werbung und zulässige Inhalte
Machen Sie den werblichen Charakter Ihrer Empfehlung und die mögliche Provision klar erkennbar. Verwenden Sie verständliche Hinweise wie Anzeige oder Werbung und einen Provisionshinweis in unmittelbarer Nähe des Partnerlinks. Berücksichtigen Sie die Vorgaben des jeweiligen Mediums, der Plattform und des anwendbaren Rechts. Bei eigenen Websites sollen bezahlte Verlinkungen zusätzlich passend als sponsored gekennzeichnet werden; ein technisches Linkattribut ersetzt den sichtbaren Hinweis nicht.
Bewerben Sie nur tatsächlich angebotene Leistungen mit aktuellen, belegbaren Angaben. Verboten sind erfundene Bewertungen, nachgeahmte Kundenstimmen, falsche Tests, unbelegte Erfolgs-, Sicherheits- oder Einkommensgarantien, irreführende Rabatte, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte, unzulässige Nutzung fremder Kennzeichen und unerlaubte Massenansprache. Kein Spamming, Cookie-Stuffing, verstecktes Weiterleiten, Brand-Impersonation oder Manipulieren der Zuordnung.
Bezahlte Anzeigen auf Bissolux-Markenbegriffe, nachgeahmte Bissolux-Domains, öffentliche Gutscheinportale und Geld-zurück-Anreize für Empfehlungen benötigen eine gesonderte vorherige Freigabe. Eine Freigabe berechtigt nie zu irreführender Werbung oder zum Umgehen von Einwilligungsentscheidungen.
8. Werbematerial und vertrauliche Informationen
Bissolux kann Materialien zur Bewerbung konkret bezeichneten Angebots bereitstellen. Erlaubt ist deren Nutzung für diesen Zweck während der aktiven Teilnahme im Umfang der jeweiligen Freigabe. Eigentum und weitergehende Rechte werden nicht übertragen. Rechte Dritter, insbesondere an Kundenbildern, Logos, Musik und Screenshots, sind gesondert zu beachten. Ändern Sie Angaben nicht so, dass ein falscher Leistungsumfang oder eine falsche Herkunft entsteht.
Partnerkonten sind persönlich beziehungsweise dem registrierten Unternehmen zugeordnet. Sichern Sie Ihre Zugangsdaten und melden Sie einen Missbrauchsverdacht unverzüglich. Vertrauliche Unterlagen und nicht öffentliche Geschäftsinformationen dürfen nur für die Zusammenarbeit verwendet werden. Kundendaten werden nicht als Adressliste an Partner herausgegeben.
9. Prüfungen, Fehler und Beschwerden
Bissolux darf konkrete Hinweise auf fehlerhafte Zuordnung, missbräuchliche Inhalte oder unrichtige Abrechnungen prüfen und den betroffenen Vorgang bis zur Klärung vorläufig aussetzen. Soweit der Prüfzweck nicht gefährdet wird, teilt Bissolux die Gründe mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Entscheidungen über Aufnahme, Sperren und streitige Auszahlungen werden nicht ausschließlich durch einen automatischen Risikowert getroffen.
Rückfragen oder Einwendungen senden Sie unter Angabe Ihrer Partner- oder Auszahlungsreferenz an info@bissolux.com. Übermitteln Sie keine Kundenzugangsdaten oder unnötigen persönlichen Kundenunterlagen. Auch bei einer Fehleranzeige im Portal bleiben nachweisbar entstandene gesetzliche und vertragliche Ansprüche bestehen.
10. Beendigung und Änderungen
Beide Seiten können die Teilnahme mit einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@bissolux.com, beenden. Zusätzlich bietet Bissolux dem Partner im Portal eine einvernehmliche sofortige Beendigung an, die erst durch dessen ausdrückliche Bestätigung wirksam wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich. Nach Wirksamwerden der Beendigung sind keine neuen Empfehlungen mehr vergütungsberechtigt; die Nutzung als aktiver Bissolux-Partner und nicht mehr freigegebener Werbematerialien ist zu beenden.
Bereits nach den vereinbarten Bedingungen entstandene berechtigte Provisionen bleiben erhalten. Sie werden nach Ablauf erforderlicher Prüf- und Wartefristen in einer Schlussabrechnung behandelt; bei der Schlussabrechnung entfällt die reguläre Mindestauszahlungsgrenze. Notwendige Korrekturen wegen Rückabwicklungen bleiben möglich. Ein Vertragsende allein führt nicht zum Verfall eines berechtigten Guthabens.
Änderungen von Provisionssätzen und anderen wesentlichen Bedingungen werden für zukünftige Vorgänge mitgeteilt und bedürfen einer neuen Vereinbarung. Sie ändern nicht rückwirkend gespeicherte berechtigte Aufträge. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Kann keine Einigung erreicht werden, kann die Teilnahme nach den vorstehenden Regeln beendet werden.
11. Gesetzliche Rechte und Vertragsfassung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Diese Bedingungen enthalten keine pauschale Freistellung für jede Forderung Dritter und keinen Ausschluss zwingender Rechte. Die Verantwortung für einen konkret verursachten Schaden richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Unwirksame Einzelbestimmungen werden nicht durch eine möglichst weitgehende ähnliche Belastung ersetzt; die gesetzlichen Regeln bleiben maßgeblich.
Die bei der Bewerbung angenommene Fassung und der Zeitpunkt der Zustimmung werden gespeichert. Sie können diese Fassung unter /partnerprogramm/bedingungen speichern und eine Kopie unter info@bissolux.com anfordern. Die deutsche Fassung ist die Vertragsfassung; die englische Übersetzung erläutert dieselben Regeln. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch eine Sprachfassung nicht eingeschränkt.
Datenschutz im Partnerprogramm
Diese Hinweise ergänzen die Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Verantwortlicher ist BISSOLUX LLC, 30 N Gould St, Sheridan, WY 82801-6317, United States, erreichbar unter info@bissolux.com. EU-Ansprechpartner: Alban Berisha, info@bissolux.com.
Bewerbung, Konto und Abrechnung
Wir verarbeiten E-Mail-Adresse, Name, Unternehmensangaben, Land, angegebenen Kanal, Verifikations- und Anmeldedaten, die angenommenen Bedingungen samt Zeitpunkt sowie Freigabe- und Supportvermerke. Für Auszahlungen kommen Rechnungs- und Kontodaten, steuerlich erforderliche Angaben, Betrag, Status und Zahlungsreferenz hinzu. Dies dient Bewerbung, Vertrag, Kontosicherheit und Abrechnung.
Soweit es um Ihren eigenen Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen geht, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO maßgeblich. Für geschäftliche Ansprechpartner und erforderliche Missbrauchsabwehr stützen wir notwendige Verarbeitung auf berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das Interesse besteht in einer sicheren, nachvollziehbaren Zusammenarbeit. Gesetzliche Dokumentationspflichten beruhen auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Bestätigung, diese Hinweise gelesen zu haben, ist keine pauschale Marketing-Einwilligung.
Freiwillige Empfehlungszuordnung
Ein Empfehlungs-Cookie wird nur nach freiwilliger Marketing-Einwilligung gespeichert und höchstens 30 Tage für die Zuordnung verwendet. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können die Auswahl über die Cookie-Einstellungen ändern oder widerrufen. Ein Widerruf beendet künftige einwilligungsabhängige Verarbeitung; die vorherige Verarbeitung wird dadurch nicht rückwirkend unzulässig.
Eine vom Kunden im Bestellfeld ausdrücklich angegebene Partnerkennung dient seiner gewünschten Zuordnung. Die hierfür erforderliche funktionale Zuordnung wird höchstens eine Stunde gespeichert (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG); personenbezogene Zuordnungsdaten verarbeiten wir hierfür nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Sie ist keine allgemeine Marketing- oder Analyseerlaubnis.
Für eine bereits zustande gekommene zugeordnete Bestellung werden die zur Abrechnung und Verteidigung berechtigter Ansprüche erforderlichen Daten getrennt nach den dafür geltenden Rechtsgrundlagen verarbeitet. Partner sehen ihre Provisionsbeträge, Art, Status und Referenzen, aber keine Kunden-E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften oder vollständigen Besuchsverläufe.
Empfänger und Speicherfristen
Zugriff erhalten dazu berechtigte Beschäftigte beziehungsweise Beauftragte für Betreuung, Sicherheit und Abrechnung sowie erforderliche Hosting-, E-Mail-, Bank-, Steuerberatungs- und andere nachweislich zuständige Dienstleister. Behörden können im Rahmen gesetzlicher Pflichten Empfänger sein. Informationen zu eingesetzten Diensten und gegebenenfalls Drittländern und Schutzmaßnahmen finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung. Ein Verkauf von Partner- oder Kundendaten ist nicht Zweck dieses Programms.
Bewerbungs- und Kontodaten werden nur so lange benötigt, wie die Prüfung, aktive Zusammenarbeit oder begründete Nachbearbeitung dies erfordert. Nicht mehr erforderliche Daten werden gelöscht beziehungsweise in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Verträge, Rechnungen, Zahlungen und streitige Vorgänge können nach Vertragsende für anwendbare gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder bis zur Klärung und Durchsetzung beziehungsweise Abwehr konkreter Ansprüche benötigt werden. Das Löschen freiwilliger Empfehlungsdaten bedeutet daher nicht automatisch die Löschung eines notwendigen Buchungsbelegs.
Ihre Rechte und Kontakt
Sie können nach den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Datenübertragbarkeit verlangen, einer auf berechtigtem Interesse beruhenden Verarbeitung widersprechen und erteilte Einwilligungen widerrufen. Kontakt: info@bissolux.com. Außerdem können Sie sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für berechtigte Anfragen verlangen wir keine Aufgabe bestehender Vergütungsansprüche.
Erforderliche Angaben sind für eine Prüfung und Auszahlung notwendig; freiwillige Marketing-Einwilligungen sind es nicht. Über Programmaufnahme, Sperren und streitige Ansprüche entscheidet eine zuständige Person. Sicherheitsprüfungen und automatische Rechenvorgänge allein stellen keine ausschließlich automatisierte Entscheidung über Ihre Teilnahme dar.
Ergänzend gelten unsere allgemeinen Datenschutzhinweise.
Bissolux partner programme terms
Version 2026-10-15-affiliate-v1. These terms govern referrals made by independent business partners. Your contracting party is BISSOLUX LLC, 30 N Gould St, Sheridan, WY 82801-6317, United States, represented by Alban Berisha. Contact: info@bissolux.com. Customer purchase terms are separate.
1. Application and approval
The programme is for adults acting in their own independent professional or business capacity, and businesses represented by an authorised adult. Consumer participation is not offered. Identity, business, country, contact and promotional channel information must be accurate and kept up to date.
Registration is an application on the accepted version of these terms. Email verification or acknowledgement is not acceptance. The partner agreement starts only upon Bissolux's express approval; no commission accrues before approval. Applications are reviewed individually and there is no entitlement to admission.
There is no joining fee, compulsory purchase, minimum advertising spend or reward for recruiting other partners. Clicks, orders and income are not guaranteed. You bear your own production and advertising costs unless expressly agreed otherwise in advance.
2. Independent recommendations and customer contracts
You decide whether, when and on which approved channels to promote suitable offers. There is no continuing customer acquisition duty, assigned territory or exclusivity. Without separate authority, you may not contract, make commitments, change prices or accept customer payments on behalf of Bissolux, or present yourself as its employee.
Customers buy from and pay Bissolux directly. Bissolux is responsible for its agreed supplies and statutory customer obligations. Your recommendation does not expand the scope or guarantees. Statutory duties arising from the actual relationship are not excluded by the programme's label.
3. Commission basis and currency
Eligible services, including separately booked setup and service packages, earn 20 %; eligible Pixel hardware earns 5 % of the qualifying net amount received. For ongoing services, only the first payment of the attributed order is eligible. Later monthly payments, renewals and additional orders are not automatically included without a new qualifying attribution.
The basis is actual net funds received and matched to the order, after discounts. VAT, shipping, refunds and third-party costs not paid to Bissolux, such as advertising spend, domains, hosting and provider licences, are excluded. Separately priced hardware and service items use their respective category; no amount earns twice. Clicks, enquiries, abandoned orders and an unverified payment report do not earn commission.
Commission is calculated and paid in EUR. For USD or GBP online orders, eligible net funds are converted using the offer conversion already fixed for that order, not a later market rate. Individually invoiced payments are recorded only after documented payment and attribution checks. Stored order rates and calculation data govern eligible orders.
Commission is the partner's net remuneration. VAT legally due on a valid partner invoice is handled additionally only after review of the correct tax treatment. This is distinct from VAT charged to a customer. No general tax exemption or tax advantage is promised.
4. Referral attribution
Approved partners receive an identifier. With voluntary marketing-storage permission, the last eligible approved-partner referral can be stored for up to 30 days. A new eligible referral replaces the earlier identifier. No referral cookie is set before that permission.
The valid attribution at ordering governs. Later claims do not automatically create entitlement; demonstrable technical errors may be corrected after review. The customer's explicit partner-code selection in the designated checkout field takes priority over an automatically stored identifier; its necessary temporary assignment lasts no more than one hour. A code alone does not grant a discount.
Cross-device or cross-browser attribution is not guaranteed. Refusal or withdrawal of optional storage, cleared cookies, blocking tools and device changes can prevent later attribution. Customers may still buy without marketing consent. Neither party may circumvent their choice through fingerprinting or concealed methods.
Self-purchases, artificial orders, altered identifiers, duplicate claims on the same funds and fraudulent referrals are excluded. An independently acquired Bissolux order does not become a partner referral merely through a later assertion. Disputed attribution may be reviewed using suitable lawfully obtained evidence.
5. Payment, holding period and reversals
Commission is initially provisional. A minimum holding period of 30 calendar days starts with verified receipt of payment. A customer's transfer report or return from a payment page is not proof of received funds. Commission becomes available only for funds actually received, correctly attributed and not subject to refund, fraud or payment-dispute review.
A full refund removes the related commission basis; a partial refund reduces the affected share. Payment disputes and unclear refunds are held for review, then released or corrected according to the outcome. Reasons are documented, reviewed promptly and open to questions. If the specific affected commission was already paid, no more than that disputed commission amount may be temporarily reserved from newly available credit while the issue is reviewed. This reserve is not an established repayment debt. Remaining undisputed credit stays payable.
A justified reversal of previously paid commission is shown in the accounts. It may offset later available commission; a demonstrable overpayment may be reclaimed if no offset is possible. The partner retains statutory defences and rights.
6. Invoicing and monthly payment
Regular payout is monthly on request from an available net balance of EUR 50. Smaller balances roll forward. Reserved, held or reversed amounts cannot be paid again. A request or reservation in the portal does not confirm a bank transfer.
Payment requires complete billing information, a valid partner invoice, correct tax treatment and a verifiable bank account suitable for the agreed transfer. A portal request or invoice number is not itself an invoice. Send the invoice with the payout reference to Bissolux's stated contact address for review. These terms do not establish a self-billing arrangement.
If the available minimum balance, valid complete invoice and payment details, and payout request are present by month-end, Bissolux initiates transfer within 15 business days after that month-end. For this purpose business days are Monday to Friday excluding nationwide statutory public holidays in Germany. Requests completed later enter the following monthly cycle. Missing or incorrect documents are referred back for clarification without unnecessarily holding separately evidenced undisputed amounts. The date and payment reference are recorded in the partner account. No automatic Stripe payout is promised.
You remain responsible for your own registration, invoice and tax obligations. Bissolux may request legally required information and must fulfil its own mandatory reporting or withholding duties. No flat tax rate is added to every partner invoice. Additional bank charges are not deducted without prior agreement.
7. Advertising standards
Clearly disclose the commercial relationship and possible commission. Use understandable advertising labels and an explanation next to the referral link, taking account of the medium, platform and applicable law. Paid links on your own website should also be marked sponsored; that attribute does not replace a visible disclosure.
Use current, supportable claims about actual offers. Fake reviews or testimonials, invented tests, unsupported result, security or income guarantees, misleading discounts, unlawful or discriminatory content, unauthorised trademarks and unsolicited mass promotion are prohibited. Do not use spam, cookie stuffing, concealed redirects, brand impersonation or attribution manipulation.
Paid advertising on Bissolux brand terms, lookalike domains, public coupon sites and cashback incentives require separate prior approval. Approval never authorises deception or circumvention of consent choices.
8. Materials and confidentiality
Any provided marketing material may be used during active participation for the specified offer within its approval. Ownership and broader rights are not transferred. Third-party images, logos, music and screenshots require appropriate rights. Do not alter material to misrepresent scope or origin.
Protect your account credentials and report suspected misuse promptly. Confidential documents and non-public business information may be used only for the relationship. Partners do not receive customer address lists.
9. Review and questions
Bissolux may investigate specific evidence of incorrect attribution, abusive advertising or inaccurate invoicing and temporarily hold the affected item. Reasons are provided and a response invited where doing so does not compromise the investigation. Admission, suspension and disputed-payout decisions are not made solely by an automated risk score.
Send questions with your partner or payout reference to info@bissolux.com. Do not send customer credentials or unnecessary customer documents. A portal error does not extinguish demonstrable statutory or contractual entitlements.
10. Termination and changes
Either party may terminate on 14 calendar days' written notice, including email to info@bissolux.com. Bissolux also offers mutually agreed immediate termination through the portal, effective only when the partner expressly confirms that choice. Termination for cause remains possible. New referrals are ineligible after termination takes effect. Stop presenting yourself as an active Bissolux partner and using materials whose permission has ended.
Eligible commission already earned under the agreed terms remains payable, subject to required holding periods, checks and justified reversals. The regular minimum threshold does not apply to the final account. Ending the agreement alone does not forfeit eligible credit.
Changes to rates or other material terms require notice and a new agreement for future transactions. They do not retrospectively change eligible stored orders. Silence is not acceptance. If no agreement is reached, the relationship may end under the termination rules above.
11. Statutory rights and agreement version
Statutory liability rules apply. There is no blanket indemnity for all third-party claims or exclusion of mandatory rights. Liability for a particular loss depends on the applicable legal requirements. Invalid provisions are governed by the statutory rules, rather than replaced with the broadest similar burden.
The accepted version and acceptance time are recorded. Save this version at /partnerprogramm/bedingungen or request a copy from info@bissolux.com. German is the agreement language; this English translation explains the same terms. Mandatory rights are not restricted by a language version.
Partner programme privacy information
This supplements /datenschutz. The controller is BISSOLUX LLC, 30 N Gould St, Sheridan, WY 82801-6317, United States, contact info@bissolux.com. EU contact: Alban Berisha, info@bissolux.com.
Application, account and billing
We process email, name, business information, country, channel, verification and sign-in data, accepted terms and time, approval and support records. Payouts require billing and bank details, necessary tax information, amounts, status and payment references. Purposes are application handling, the agreement, account security and accounting.
The legal basis is Article 6(1)(b) GDPR for your agreement and pre-contract steps; Article 6(1)(f) for necessary business-contact processing and abuse prevention based on the legitimate interest in a secure, accountable relationship; and Article 6(1)(c) for statutory documentation. Acknowledging this notice is not a general marketing consent.
Optional referral attribution
A referral cookie is stored only with voluntary marketing permission and used for up to 30 days. The legal bases are section 25(1) TDDDG and, for personal data, Article 6(1)(a) GDPR. Change or withdraw permission through cookie settings. Withdrawal stops future consent-dependent processing without making earlier processing retrospectively unlawful.
An identifier expressly entered by the customer in checkout serves the attribution they request. Its necessary functional assignment lasts no more than one hour (section 25(2)(2) TDDDG); personal attribution data for that purpose is processed under Article 6(1)(b) GDPR. This is not general marketing or analytics permission.
Data necessary to account for an already attributed order and handle justified claims is processed separately on the relevant legal bases. Partners see commission amounts, type, status and references, not customer names, emails, addresses or complete browsing histories.
Recipients and retention
Access is limited to authorised account, security and accounting personnel and necessary hosting, email, banking, tax and other properly appointed providers. Authorities may receive information where required by law. The general privacy notice describes services, possible international transfers and safeguards. Selling partner or customer data is not a programme purpose.
Application and account data is retained only while necessary for review, the active relationship or justified follow-up, then erased or restricted. Agreements, invoices, payments and disputes may need to be kept after termination for applicable statutory periods or specific legal claims. Deleting optional referral information does not automatically delete necessary accounting records.
Your rights
Subject to the legal requirements, you may request access, correction, erasure, restriction and portability, object to legitimate-interest processing, withdraw consent and complain to a competent supervisory authority. Contact info@bissolux.com. Exercising a valid privacy right does not require you to waive earned remuneration.
Required information is needed to assess your application and make payments; optional marketing consent is not. Admission, suspension and disputed claims are decided by a responsible person. Security checks and arithmetic do not alone decide participation solely automatically.
